Mit dem Beschluss vom 22.12.2016 will die Bundesregierung gegen die Manipulation von Registrierkassen vorgehen, elektronische Aufzeichnungssysteme müssen bis 2020 über eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung verfügen.
Betroffen sind elektronische Registrierkassen, Waagen mit Registrierkassenfunktion, Taxametern und Wegstreckenzähler. Ältere Kassensysteme, die keine Schnittstelle für die Sicherheitseinrichtung verfügen, müssen vom Händler neu angeschafft werden.
Wird die Sicherheitseinrichtung nicht eingeführt, so liegt eine Steuerwidrigkeit vor und kann mit bis 25.000€ geahndet werden.
Weitere Informationen und Details finden Sie auf der Internetseite vom
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI).
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vom 28.12.2016.
UPDATE – 08.11.2019
Die Übergangsfrist wurde auf den 30.09.2020 verschoben.