Lizenzbedingungen für VivaTec SMTP Relay

Lizenzbedingungen für VivaTec SMTP Relay

1. Gegenstand und Einbeziehung

1.1 Diese Lizenzbedingungen regeln die Nutzung der Software „VivaTec SMTP Relay“. Anbieter ist der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bezeichnete Vertragspartner VivaTec.

1.2 Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss vereinbarte Produktbeschreibung und der dort ausgewiesene Lizenzumfang. Individuelle Vereinbarungen gehen vor.

2. Kostenlose Testnutzung

2.1 VivaTec gestattet die kostenlose Erprobung der Software für 30 Tage ab dem ersten Start der lizenzfähigen Anwendung auf der betreffenden Installation. Die Testfrist wird lokal durch die Software ermittelt. Ein Update oder eine Neuinstallation setzt eine bereits begonnene Testfrist nicht erneut in Gang.

2.2 Aus dem Herunterladen oder Testen entsteht keine Verpflichtung zum Erwerb einer kostenpflichtigen Lizenz. Die Testphase geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag oder ein Abonnement über.

2.3 Nach Ablauf der Testfrist ist für den weiteren lizenzpflichtigen SMTP-Betrieb eine gültige Lizenz erforderlich. Ohne eine solche Lizenz werden neue SMTP-Verbindungen bzw. neue Nachrichten gemäß der Produktdokumentation abgewiesen. Bereits angenommene Nachrichten werden weiter aus der bestehenden Warteschlange verarbeitet. Konfigurations- und Diagnosemöglichkeiten bleiben zugänglich.

2.4 Die kostenlose Erprobung und ein späterer kostenpflichtiger Lizenzkauf sind getrennte Vorgänge. Ein gesetzliches Widerrufsrecht aus dem kostenpflichtigen Vertrag wird nicht allein durch die vorherige Testnutzung ausgeschlossen.

3. Nutzungsrecht der kostenpflichtigen Lizenz

3.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Nutzungsrecht an der erworbenen Software nach Maßgabe dieser Bedingungen. Es entsteht keine laufende Lizenzgebühr allein durch die weitere Nutzung der erworbenen Dauerlizenz.

3.2 Die Standardlizenz berechtigt zum Betrieb genau einer Serverinstallation. Eine virtuelle Maschine zählt als eigene Serverinstallation. Mehrere gleichzeitig betriebene Installationen benötigen entsprechend weitere Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Umfang vereinbart wurde.

3.3 Die Software darf für die vereinbarten privaten oder eigenen geschäftlichen Zwecke des Kunden verwendet werden. Der SMTP-Versand über die eine lizenzierte Installation darf die in der Produktbeschreibung vorgesehenen internen Anwendungen und Geräte des Kunden bedienen.

3.4 Die Lizenz gewährt keine ausschließlichen Rechte und keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes, soweit sich ein solcher Anspruch nicht aus zwingendem Recht oder den Lizenzbedingungen mitgelieferter Komponenten ergibt.

4. Installation-ID und Lizenzdatei

4.1 Die Standardlizenz wird technisch an die Installation-ID der vorgesehenen Installation gebunden. Diese Kennung ist vor dem Kauf aus dem Konfigurator der Zielinstallation zu übernehmen.

4.2 Beim direkten Kauf im Webshop erhält der Kunde die Lizenzdatei nach bestätigter Zahlung per E-Mail und importiert sie nach der Dokumentation im Konfigurator. Die bloße Installation des Setups oder die Bezahlung allein ersetzt diesen Import nicht.

4.3 Der Kunde soll Lizenzdatei und Kaufnachweis so aufbewahren, dass eine Wiederherstellung oder eine spätere Klärung der Zuordnung möglich ist.

5. Sicherungskopien, Systemwechsel und Weiterübertragung

5.1 Der Kunde darf die für die vertragsgemäße Nutzung erforderlichen Sicherungskopien herstellen. Eine Wiederherstellung oder ein zulässiger Systemwechsel erweitert den vereinbarten Umfang gleichzeitig nutzbarer Installationen nicht.

5.2 Muss die Installation wegen Hardwarewechsels, Neuaufbaus oder Wiederherstellung auf ein System mit abweichender Installation-ID verlagert werden, kann der Kunde über info@vivatec.de eine Neuzuordnung unter Angabe des Kaufnachweises und der neuen Installation-ID anfordern. Ein zusätzlicher gleichzeitiger Betrieb der bisherigen Installation wird hierdurch nicht eingeräumt.

5.3 Zwingende gesetzliche Rechte zur Weiterübertragung eines dauerhaft eingeräumten Softwarenutzungsrechts bleiben unberührt. Eine notwendige technische Neuzuordnung ist mit VivaTec zu klären. Soweit gesetzlich erforderlich, ist die Nutzung durch den bisherigen Berechtigten einzustellen und sind dessen weiter nutzbare Kopien unbrauchbar zu machen.

6. Gesetzliche Nutzungsbefugnisse und Drittkomponenten

6.1 Gesetzlich erlaubte Handlungen, insbesondere die nach dem Urheberrechtsgesetz zulässige Sicherung, Untersuchung und Herstellung von Interoperabilität, werden durch diese Bedingungen nicht ausgeschlossen.

6.2 Für enthaltene Komponenten Dritter gelten zusätzlich deren mitgelieferte Lizenzbedingungen. Soweit diese weitergehende Rechte an den jeweiligen Komponenten gewähren, bleiben diese bestehen. Entsprechende Hinweise und Lizenztexte werden mit der Software bereitgestellt.

7. Technische Voraussetzungen und Drittanbieter

7.1 Der Kunde benötigt die in der Produktbeschreibung genannten Betriebssysteme, Berechtigungen und externen Dienste. Die Nutzung gegenüber Microsoft 365/Exchange Online setzt insbesondere eine hierfür geeignete und entsprechend berechtigte Umgebung voraus.

7.2 Der Lizenzkauf umfasst keine gesonderten Nutzungsrechte an Microsoft-Produkten oder anderen Diensten Dritter, sofern diese nicht ausdrücklich mit angeboten werden.

7.3 Veränderungen externer Dienste werden im Rahmen der vereinbarten Beschaffenheit und der gesetzlichen Verpflichtungen berücksichtigt. Gesetzliche Ansprüche des Kunden werden nicht pauschal wegen einer Abhängigkeit von Drittanbietern ausgeschlossen.

8. Aktualisierungen und Support

8.1 Eine zeitlich unbefristete Nutzungslizenz bedeutet nicht zugleich, dass jede künftig erscheinende Hauptversion oder jede zusätzliche Dienstleistung vom Kaufpreis umfasst ist.

8.2 Gesetzlich erforderliche Aktualisierungen und Mängelbeseitigung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den AGB. Weitergehende Zusagen zu Funktionsupdates, Support oder Wartung ergeben sich aus der jeweiligen Produktbeschreibung oder einer gesonderten Vereinbarung.

9. Ende einer Nutzungsberechtigung

9.1 Soweit der Lizenzvertrag durch einen wirksamen Widerruf oder eine andere gesetzlich wirksame Rückabwicklung beendet wird, richten sich die weitere Nutzung und der Umgang mit den digitalen Inhalten nach den gesetzlichen Vorschriften.

9.2 Eine nach diesen Bedingungen ordnungsgemäß erworbene Dauerlizenz wird nicht allein wegen der Einstellung eines freiwilligen zusätzlichen Supportangebots zeitlich befristet.

Stand: 19. Oktober 2026

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