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27 Nov. 2017
Eine Rechnung ist im umsatzsteuerlichen Sinn eine Urkunde. Würde man eine Rechnung ändern, gälte dies als Urkundenfälschung. Vor diesem Hintergrund ist aus Sicht der Buchhaltung die ursprüngliche Rechnung zu stornieren und eine Neue auszustellen. Da AMS zum Einen auftragsbezogen arbeitet, zum Anderen auch weitere Plattformbetreiber (wie z. Bsp. Amazon) an [...]
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